Eilverfahren am Familiengericht: Dauer

In einem Eilverfahren am Familiengericht erfolgt in der Regel innerhalb von vier Wochen ein Anhörungstermin. Wenige Tage nach Eingang des Eilantrags beim Familiengericht wird ein Verfahrensbeistand bestimmt, der das Gespräch mit den Verfahrensbeteiligten und dem betroffenen Kind sucht. Zwischen dem Eingang des Eilantrags und dem Anhörungstermin sucht oftmals auch das Jugendamt das Gespräch mit den Verfahrensbeteiligten und dem betroffenen Kind. In den meisten Fällen erfolgt kurz nach dem Anhörungstermin – entweder noch am selben Tag oder wenige Tage später – ein schriftlicher Beschluss seitens des Familienrichters, der den Verfahrensbeteiligten per Post zugestellt wird. Je nach Auslastung der Sekretärinnen kann zwischen dem Erlass des schriftlichen Beschlusses und der Postzustellung auch mal mehr als eine Woche liegen.

Gegen den erstinstanzlichen Beschluss kann, wenn es sich um die elterliche Sorge oder Teilbereiche der elterlichen Sorge (z.B. Gesundheitsfürsorge oder Aufenthaltsbestimmungsrecht) handelt, ab Erhalt innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Über die Beschwerde wird dann vom Oberlandesgericht entschieden. Hält das OLG die Beschwerde für nicht offensichtlich unbegründet und sieht es weiteren Aufklärungsbedarf, wird ein erneuter Anhörungstermin veranlasst. Kurz nach dem Anhörungstermin – entweder noch am selben Tag oder wenige Tage später – erfolgt in der Regel ein schriftlicher Beschluss seitens des OLG. Zwischen der Beschwerdeeinreichung und der Entscheidung über die Beschwerde vergehen meist mehrere Wochen.

Gegen den erstinstanzlichen Beschluss kann, wenn es sich um eine Umgangsregelung (z.B. Umgangsausschluss) handelt, ab Erhalt innerhalb eines Monats eine Verfassungsbeschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf eingelegt werden. Über die Verfassungsbeschwerde wird dann vom Bundesverfassungsgericht entschieden. Vom Bundesverfassungsgericht kann im Wege der einstweiligen Anordnung direkt eine Umgangsregelung oder eine Aufhebung des erstinstanzlichen Beschlusses beschlossen werden. Zwischen der Einreichung der Verfassungsbeschwerde und der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde vergehen meist mehrere Wochen.